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Prüfungsräumlichkeiten

Die Abnahme der Sachkundeüberprüfung für Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 / § 9 oder Ausübungsberechtigung gemäß § 7a
kann in Ihren Räumlichketen erfolgen. Sofern Sie jedoch (noch) nicht über eigene Räumlichketen verfügen, kann die Prüfung auch gerne in unseren Räumen durchgeführt werden.